
Maßnahme der Polizei zur Feststellung der Identität einer Person. Staatsanwaltschaft und Polizei sind befugt, zur Feststellung der Identität jeden festzuhalten: der einer Straftat verdächtig ist, der also Beschuldigter einer Straftat ist. der einer Straftat nicht verdäch...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.